Kaufpreis-Vereinbarung: Die Prämie der Maschinenbruchversicherung wird vom Neukaufpreis berechnet, nicht vom Listenneupreis.
Neuwertversicherung: In den ersten zwölf Monaten ab Neuzulassung wird kein Abzug auf Zeitwertbasis vorgenommen.
Verbesserte Verkehrswertabrechnung im Totalschadenfall: Diese ist bereits im Vertrag mit einer fixen Staffelung geregelt.
Bereifung: Schäden an der Fahrzeugbereifung bis zu 4.000,00 € gelten auf erstes Risiko in gewissen Fällen mitversichert.
Verschleißteile gelten mitversichert, wenn Sie als Folge eines anderen Schadens mitbeschädigt werden.
Schadensbeispiele
Der Versicherungsnehmer ist beim Mähen bei einem Schacht angefahren, wodurch der ganze Rahmen des Mähwerks verzogen wurde bzw. ein Haarriss entstanden ist.
bezahlte Schadensumme € 5.200,-
Durch einen Materialfehler wurde bei einem Traktor das Planetengetriebe der Hinterachse beschädigt.
bezahlte Schadensumme € 25.000,-
Der Lenker kam mit dem Traktor in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem LKW.